Fuhrpark
Der Fuhrpark ist auf dem aktuellen Stand der örtlichen Gegebenheiten und wird im Laufe der nächsten Jahre erneuert. Hierzu dienen das hessische Brand- und Katasrophenschutzgesetz (HBKG) sowie die Feurwehrorganisationsverordnung (FwOvO) und die Bedarfs- und Entwicklungsplanung (BEP) der Gemeinde Egelsbach.














