FBMA – Ausgelöste Brandmeldeanlage
Auslösung der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund. Keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.
Auslösung der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund. Keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.
Die betroffene Wohnung wurde kontrolliert. Es konnte keine Ursache festgestellt werden, keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.
Bei Eintreffen der Feuerwehr bestätigte sich die Lage. Eine Garage brannte in voller Ausdehnung. Das Feuer wurde durch zwei Trupps unter Atemschutz mit zwei C- Rohren gelöscht. Eine angrenzende Garage wurde gewaltsam geöffnet und auf eine mögliche Brandausbreitung kontrolliert. Nach etwas mehr als 2 Stunden war der erste Einsatz 2026 beendet.
Eine Person wurde durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erstversorgt und über die DLK gerettet.
Der Rettungsdienst wurde von der Feuerwehr unterstützt.
Die Wohnungstür wurde diuch die Person eigenständig geöffnet, keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.
Eine Person wurde mittels Schleifkorbtrage über die DLK gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.
Wohnungstür vor Eintreffen der Feuerwehr geöffnet. Die Person wurde durch die Feuerwehr betreut und an den Rettungsdienst übergeben. .
Auslösung der Brandmeldeanlage durch Wartungsarbeiten.
Nach klingeln an der Wohnungstür wurde diese geöffnet. Person wohlauf, keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.